"Ockstadt räumt auf!"

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 Marktordnung

 Wer darf am Flohmarkt teilnehmen?

Voraussetzung für die Teilnahme am Flohmarkt ist ein Grundstück auf dem man seinen Stand aufbauen kann. Es kann also jeder Ockstädter teilnehmen oder Personen die jemanden in Ockstadt kennen, der ihnen sein Grundstück zur Verfügung stellt.

Öffentliche Plätze oder Gehwege dürfen NICHT genutzt werden!

 

Was darf auf dem Flohmarkt verkauft werden?

Alles was sich im Haus, Hof, Keller und Dachboden finden lässt und nicht mehr gebraucht wird.

Gewerblicher Verkauf ist NICHT erwünscht.

 

Darf ich Speisen und Getränke anbieten/verkaufen? Was muss ich da beachten?

Für den Verkauf von Lebensmitteln ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nötig.(Gesundheitsausweis) Diese Belehrung können sie beim Wetteraukreis in Friedberg gegen eine kleine Gebühr erhalten. 

Bin ich gezwungen bei Regenwetter mitzumachen?

Nein, das ist jedem überlassen.

Muss/Soll ich die Zeiten einhalten?

Das bleibt jedem Überlassen. Erfahrungsgemäß sind die professionellen Käufer schon früher unterwegs.

 

Wenn ich nicht angemeldet bin und trotzdem aufbaue? 

Nur die bis zum Anmeldeschluss vorliegenden Anmeldungen können wir beim aktuellen Straßenplan berücksichtigen.

 

Gibt es ein Mindestalter? Dürfen auch Kinder teilnehmen?

Mitmachen kann jeder, bei minderjährigen sollte jedoch eine Aufsichtsperson dabei sein.

 

Woher wissen die Interessenten in welchen Straßen etwas stattfindet?

Eine aktuelle Liste mit den angemeldeten Straßen finden Sie rechtzeitig zum Flohmarkt hier auf der Seite. 

Die teilnehmenden Höfe sind mit Luftballons gekennzeichnet.